Allgemeine ambulante Palliativversorgung
Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen unheilbar krank sind werden Sie in die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) aufgenommen.
Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen unheilbar krank sind werden Sie in die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) aufgenommen.
Wenn die allgemeine ambulante Palliativversorgung nicht mehr ausreicht, kommt die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ins Spiel.
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