Allgemeine ambulante Palliativversorgung
Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen unheilbar krank sind werden Sie in die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) aufgenommen.
Dies wird von Ihrem behandelnden Arzt veranlasst und bedeutet, dass Sie oder Ihr Angehöriger kontinuierlich versorgt werden durch Haus- und Fachärzte, Pflegedienste in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen (Fachleuten aus den Bereichen, Sozialarbeit, Psychologie, Therapie) und den ambulanten Hospizdiensten. Aber auch die stationären Pflegeeinrichtungen und allgemeinen Krankenhäuser gehören dazu.
Der überwiegende Teil schwerstkranker und sterbender Menschen wird in der Regel in der allgemeinen Versorgung betreut. Das vordringliche Ziel ist, den Menschen so viel Zeit wie möglich ohne Schmerz und Ängste zu geben. Aber auch die Angehörigen werden so weit wie möglich entlastet und ihre Sorgen und Ängste werden bedacht.